HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure — regelt die Vergütung von Planungsleistungen in Deutschland.
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Verordnung, die die Berechnung von Honoraren für Planungsleistungen regelt. Sie ordnet Leistungen in Leistungsbilder und Leistungsphasen (LP 1–9) und bestimmt das Honorar anhand der anrechenbaren Kosten, des Honorarsatzes und einer Honorartafel. Aktuelle Fassung: HOAI 2021.
Leistungsphasen (LP 1–9)
Die neun Phasen eines Planungsauftrags nach HOAI, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Die Leistungsphasen gliedern einen Planungsauftrag nach HOAI in neun Schritte: LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung), LP 9 Objektbetreuung. Jeder Phase ist ein Prozentsatz des Gesamthonorars zugeordnet.
§-13-Interpolation
Verfahren zur Honorarberechnung zwischen den Stützpunkten der HOAI-Honorartafel.
Die Honorartafeln der HOAI nennen Honorare nur für bestimmte Kosten-Stützpunkte. Liegen die anrechenbaren Kosten dazwischen, wird das Honorar linear interpoliert (§ 13 HOAI). Structify führt diese Interpolation automatisch und nachvollziehbar aus.
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Regelwerk für die Vergabe und Abwicklung von Bauaufträgen.
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsabwicklung, u. a. Nachträge und Abnahme) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen). Sie ist in Deutschland Grundlage vieler Bauverträge, besonders bei öffentlichen Auftraggebern.
GAEB
Standardisiertes Datenaustauschformat für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung im Bauwesen.
GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) definiert ein XML-Austauschformat für Leistungsverzeichnisse und Angebote. Die Dateiphasen reichen von .X81 (Leistungsverzeichnis) über .X83 (Angebotsaufforderung) bis .X84 (Angebot). Structify importiert und exportiert GAEB-XML sauber im Standardformat.
AVA
Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen.
AVA steht für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung — die drei Schritte, mit denen Bauleistungen beschrieben, an Bieter vergeben und nach Ausführung abgerechnet werden. Kern ist das Leistungsverzeichnis; der Angebotsvergleich erfolgt über den Preisspiegel.
Leistungsverzeichnis (LV)
Strukturierte Auflistung aller auszuschreibenden Bauleistungen mit Mengen und Beschreibungen.
Ein Leistungsverzeichnis (LV) beschreibt die zu erbringenden Bauleistungen in einzelnen Positionen mit Menge, Einheit und Leistungstext. Es ist Grundlage der Ausschreibung und des späteren Angebotsvergleichs. LVs werden meist als GAEB-Datei ausgetauscht.
Preisspiegel
Tabellarischer Vergleich mehrerer Angebote je Position zur Vergabeentscheidung.
Ein Preisspiegel stellt die Angebote mehrerer Bieter Position für Position gegenüber. Er macht Preisunterschiede, Ausreißer und Lücken sichtbar und dient als Grundlage der dokumentierten Vergabeempfehlung.
Begehung
Systematische Vor-Ort-Kontrolle eines Bauvorhabens.
Eine Begehung ist die planmäßige Besichtigung einer Baustelle, um Fortschritt, Mängel und offene Punkte festzustellen und zu dokumentieren. Ergebnis ist ein Begehungsprotokoll. Structify erzeugt dieses Protokoll aus Sprache, Foto und Notiz — auch offline.
Bautagebuch
Fortlaufender Nachweis des täglichen Baugeschehens.
Ein Bautagebuch dokumentiert arbeitstäglich Baufortschritt, Wetter, eingesetztes Personal und Gerät sowie besondere Vorkommnisse. Es dient als Nachweis, etwa bei Nachträgen oder Streitfällen, und sollte lückenlos und prüffähig geführt werden.
Mangel & Mängelrüge
Abweichung der Leistung vom vertraglich geschuldeten Zustand — und deren formelle Anzeige.
Ein Mangel liegt vor, wenn eine Bauleistung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit abweicht. Mit der Mängelrüge zeigt der Auftraggeber den Mangel an und setzt eine Frist zur Beseitigung. Structify erfasst Mängel per Foto-KI, verortet sie auf dem Plan und verfolgt Fristen bis in die Gewährleistung.
Nachtrag
Zusätzliche oder geänderte Leistung gegenüber dem ursprünglichen Bauvertrag.
Ein Nachtrag entsteht, wenn während der Bauausführung Leistungen hinzukommen oder sich ändern. Die Vergütung wird bei VOB-Verträgen nach VOB/B § 2 ermittelt. Nachträge sollten früh erkannt, nachvollziehbar kalkuliert und formsicher geschrieben werden.
Abnahme
Rechtsgeschäftliche Billigung der Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß.
Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie ist zentral: Sie löst u. a. den Beginn der Gewährleistungsfrist, die Fälligkeit der Schlusszahlung und den Übergang der Beweislast aus.
Gewährleistung
Einstandspflicht für Mängel nach der Abnahme innerhalb der Verjährungsfrist.
In der Gewährleistung haftet der Auftragnehmer für Mängel, die nach der Abnahme auftreten oder sich zeigen. Die Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach Vertrag (BGB oder VOB/B). Eine lückenlose Dokumentation stützt Ansprüche im Streitfall.
Revisionssicherheit
Unveränderbare, nachvollziehbare und vollständige Aufbewahrung von Dokumenten.
Revisionssicherheit bedeutet, dass Dokumente so gespeichert werden, dass sie vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und wiederauffindbar sind. Für steuerrelevante Unterlagen konkretisieren die GoBD diese Anforderungen. Structify Operate führt das Betriebstagebuch revisionssicher.
GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form.
Die GoBD sind Verwaltungsvorschriften der Finanzverwaltung zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung steuerrelevanter elektronischer Aufzeichnungen und Dokumente. Sie fordern u. a. Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Vollständigkeit.
Digitale Baudokumentation
Durchgängige digitale Erfassung, Strukturierung und Ablage aller Bauprozess-Nachweise.
Digitale Baudokumentation bezeichnet die medienbruchfreie Erfassung und strukturierte Ablage aller Nachweise entlang des Bauprozesses — von der Begehung über Mängel und Bautagebuch bis zur Abnahme. Ziel sind prüffähige, wiederauffindbare Dokumente statt verstreuter Notizen und Fotos.
KI-VO Art. 50
Transparenzpflicht der EU-KI-Verordnung: KI-erzeugte Inhalte müssen als solche erkennbar sein.
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (KI-VO) verpflichtet dazu, KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte transparent zu kennzeichnen und Nutzende über den KI-Einsatz zu informieren. Gültig seit 02.08.2026. Structify kennzeichnet KI-Vorschläge und hält sie nachvollziehbar und korrigierbar.